
unterstütze jetzt unsere Initiative für Lohngleichheit und eine fachstelle für gleichstellung im aargau
Frauen verdienen trotz Gleichstellungsgesetz und Lohnanlaysen im Durchschnitt immer noch 16,2 Prozent oder 1’364 Franken pro Monat weniger als Männer in gleicher Position. Rund die Hälfte davon ist nicht erklärbar. Eine Fachstelle für Gleichstellung gibt es im Kanton Aargau seit 2018 nicht mehr. Diese Ungleichheit schadet nicht nur den Frauen, sondern hat auch negative sozialpolitische Folgen für den ganzen Kanton Aargau – etwa Altersarmut, niedrigere Renten oder Fehlanreize bei der Erwerbstätigkeit von Frauen. Deshalb hat ArbeitAargau zusammen mit einer breiten Allianz die Initiative „Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt“ lanciert.
Die Initiative wurde zwischenzeitlich vom Grossen Rat abgelehnt. Am 18. Mai 2025 wird das Aargauer Stimmvolk darüber entscheiden!
Zeit zu
handeln
Frauen verdienen gemäss den neuesten Zahlen des BFS durchschnittlich immer noch 16,2% weniger als Männer, die Hälfte davon ist unerklärt – das muss sich ändern. Lohngleichheit ist fair, sie stärkt die Gesellschaft und Wirtschaft. Gemeinsam setzen wir uns für Lohngleichheit und für eine Fachstelle für Gleichstellung im Aargau ein.
DANKE FÜR DEIN
ENGAGEMENT
Dein Beitrag
zählt
Postkonto 61-17029-6
IBAN: CH22 0900 0000 6101 7029 6
ArbeitAargau, Bachstrasse 43, 5000 Aarau
Die Initiative für Lohngleichheit im Kanton Aargau braucht dich! Jeder Beitrag hilft, unsere Kampagne sichtbar zu machen und eine gerechtere Zukunft im Kanton Aargau zu schaffen.
Das
Argumentarium
Hier erfährst du, warum gleiche Löhne für gleiche Arbeit und eine Fachstelle für Gleichstellung im Kanton Aargau nicht nur fair, sondern auch dringend notwendig sind.
Erfahre auch, wie Lohngleichheit die Wirtschaft stärkt, Altersarmut bekämpft und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert.
Worum geht es?
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Mit der Umsetzung der Initiative wird die Zahl der Unternehmen, die eine Lohnanalyse machen müssen, mehr als verdoppelt. Die Lohnanalysen sind mit wenig Aufwand verbunden, sie schaffen Transparenz und Vertrauen.
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Die heutige Praxis zur Überprüfung der Lohngleichheit ist zahnlos. Ein Verstoss hat keine Konsequenzen. Wir fordern, dass sich dies ändert.
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Wir fordern, dass Gleichstellung, Diversität und Diskriminierungsschutz im viertgrössten Kanton der Schweiz wieder angemessen und professionell von einer Fachstelle gefördert werden. Die Fachstelle soll auch eine zentrale Rolle bei der Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen wahrnehmen, in Zusammenarbeit mit der Tripartiten Kommission (TPK).
Der Initiativtext im Wortlaut
die Einhaltung der Analysepflicht sowie die Einhaltung der Vorgaben werden von der zu schaffenden Fachstelle für Gleichstellung in Zusammenarbeit mit der Tripartiten Kommission (TPK) kontrolliert;
für den Fall des Verstosses gegen das Gebot der Lohngleichheit unter den Geschlechtern sind geeignete Sanktionen vorzusehen.
Der Kanton Aargau betreibt eine Fachstelle für Gleichstellung, welche die Gleichstellung der Geschlechter, die Diversität in der Gesellschaft und den Schutz vor Diskriminierung fördert sowie als zentrale Kontroll- und Meldestelle für Verstösse gegen die Lohngleichheit fungiert. Die Fachstelle ist organisatorisch der Staatskanzlei unterstellt und die Leitung der Fachstelle wird vom Regierungsrat gewählt.
Es ist ein Gesetz im Sinne von § 78 der Verfassung des Kantons Aargau vom 25. Juni 1980 (SAR 110.00) zu erlassen, welches die Reduktion der negativen sozialpolitischen Auswirkungen von Lohndiskriminierung zum Ziel hat und die folgenden Grundsätze umsetzt:
Für eine wirksame Bekämpfung der negativen sozialpolitischen Auswirkungen der Lohnungleichheit unter den Geschlechtern sind folgende gesetzlichen Grundlagen zu schaffen und umzusetzen.
Die Pflicht zur Durchführung von Lohnanalysen gemäss Art. 13a ff. GlG (Gleichstellungsgesetz, SR 151.1) gilt für privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Arbeitgeber:innen mit Sitz im Kanton Aargau ab 50 Arbeitnehmer:innen;
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